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(Un-)Sichtbarkeit genderspezifischer Menschenrechtsverletzungen im Fluchtkontext

Gender kommt in Flucht-, Aufnahme- und Partizipationsprozessen eine Bedeutung zu. Genderspezifische Fluchtgründe und -erfahrungen führen zu genderspezifischen Bedarf an Hilfe.

Genderspezifische Gewalterfahrungen

In Herkunftsregionen, auf Fluchtwegen, in EU-Ländern und in Deutschland finden Menschenrechtsverletzungen differierender Quantität und Intensität statt. Verstöße müssen überall sichtbar gemacht, Opfer geschützt und Bedingungen für verbesserte Lebensperspektiven auf Basis der universellen Menschenrechte etabliert werden.

Wie die „Study on Female Refugees“ (2017) belegt, sind Frauen häufiger betroffen von genderspezifischen Fluchtgründen, wie insbesondere erlebte oder Angst vor (sexueller) Gewalt.

Mehrheitlich sind sie Opfer von Vergewaltigungen. Doch werden auch Männer und Jungen Opfer sexueller Gewalt; ein weitflächig tabuisiertes Thema. Homosexualität steht nach wie vor in vielen Ländern unter Strafe.

 

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Schutz vor genderspezifischen Menschenrechtsverletzungen

Vielen Opfern steht in den Herkunftsgebieten und auf der Flucht keinerlei Rechtsschutz zu. Ein Großteil der Übergriffe findet im unsichtbaren Raum, also im Nahbereich, statt.

Auch in Deutschland erleben schutzbedürftige Geflüchtete genderspezifische Benachteiligungen, erfahren Ausgrenzung und Menschenrechtsverletzungen. Die vom BMFSFJ und UNICEF dieses Jahr erweiterten und überarbeiteten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, richten den Fokus nun auch auf besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie Kinder und Frauen und enthalten erstmals auch Leitlinien zum Schutz von LSBTI* Geflüchteten.

01-11-17 – Beitrag zur Bündniszeitung “Tag der Menschenrechte 2017”. Hier lässt sich die Zeitung als PDF downloaden.

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